FAQs HandySchutzbrief

HandySchutzbriefe sind nicht ohne Kaufbeleg möglich. Wir benötigen im Schadenfall immer Deinen originalen Kaufbeleg mit Kaufdatum, Hersteller, Modell und IMEI Nummer. Du kannst mit unserem CHIP Testsiegerprodukt von ELEMENT jedes neue und gebrauchte Smartphone schützen, unabhängig vom Gerätealter.

Eine Wartefrist kannst Du vermeiden, wenn Du Dein Gerät zur kostenpflichtigen Überprüfung in unsere Partnerwerkstatt einsendest:
Du erhältst von uns ein kostenfreies Versandlabel, auf dem die Adresse unserer Partnerwerkstatt vorbelegt ist. Einfach ausdrucken, auf Dein Paket kleben und wegschicken. In unserer Partnerwerkstatt wird Dein Gerät überprüft und abschließend wieder an Dich retourniert. Dieser Vorgang kostet Dich einmalig 29,90,-€ und Du genießt vollen Versicherungsschutz. Melde Dich dazu gerne einfach unter service@schutzgarant.de. Unser Serviceteam kümmert sich zeitnah um Dein Anliegen.

Gerade bei neuen Smartphones ist es sinnvoll, sich gegen unfallbedingte Schäden, wie Displaybruch oder Feuchtigkeitsschäden und zusätzlich auch gegen Diebstahl abzusichern. Ein Ersatz kann schnell teuer werden. Unsere HandySchutzbriefe sind OHNE Mindestvertragslaufzeit mit TÄGLICHER Kündbarkeit.

Du bekommst Deine Vertragsunterlagen unmittelbar innerhalb weniger Minuten nach Vertragsabschluss.
Bitte beachte, dass manche E-Mails im Spam-Ordner landen können.

Nach Vertragsabschluss werden Dir per E-Mail sämtliche Vertragsinformationen zugeschickt.
Bitte beachte, dass manche E-Mails im Spam-Ordner landen können.

Großartig! Sichere Dir sofort den passenden Schutz für Dein Gerät, unter www.schutzgarant.de/produkt-uebersicht/. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst Du sofort sämtliche Vertragsunterlagen per E-Mail. Bitte beachte, dass manche E-Mails im Spam-Ordner landen können.

Die Abbuchung erfolgt jeweils zum Monatsanfang. Bei Abschlüssen nach dem 25. eines Monats kann es vorkommen,
dass Dein Beitrag erst am Monatsanfang des übernächsten Monats abgebucht wird.

Solltest Du den Beitrag im Voraus gezahlt haben und kündigen, wird Dir natürlich der zu viel gezahlte Beitrag überwiesen.
Die Überweisung des zu viel gezahlten Beitrags erfolgt zum 15. eines Monats.

Versichere Dich, dass Du die maximale Größe der angehängten Bilder (max. 5 MB) nicht überschritten hast. Überprüfe, ob Deine IMEI richtig eingetragen wurde. Die IMEI darf nicht mit Leerzeichen aufgeführt werden. Gib im Schadenfall die korrekte Versicherungsscheinnummer an, diese beginnt immer mit SG. Deine Versicherungsscheinnummer findest du in der Police, die Dir bei Vertragsabschluss per E-Mail übermittelt wurde.

Sofern es möglich ist, sichere alle Deine vorhandenen Daten. Bei Apple-Geräten ist es wichtig, dass Du die iPhone-Suche deaktivierst. Analog dazu bei Android-Geräten die Google-Verknüpfung. Der/Das PIN/Passwort/Sperrmuster Deines Geräts muss entfernt werden oder schreib es auf eine kleine Notiz und leg diese in Dein Paket. Bitte sende nur Dein Gerät zu uns und nicht Dein Zubehör wie z.B. Deine Speicherkarte, SIM-Karte, Headset, USB-Kabel oder ähnliches.

Du meldest den Schaden unter www.schutzgarant.de. Dort befindet sich oben rechts in der Ecke ein Button mit „Schaden melden“.
Dort müssen alle erforderlichen Daten von Dir eingetragen werden. Im Anhang muss sich Deine Originalrechnung und ein Bild Deines Schadens befinden. Anschließend wird der Schadenfall an unser System übermittelt und die Überprüfung anhand der Originalrechnung,
der Fehlerbeschreibung und der Schadenbilder eingeleitet. Im Anschluss wird der Schaden von uns zur weiteren Bearbeitung freigegeben und Du erhältst von uns ein Versandlabel, mit dem Du Dein Smartphone kostenfrei an unsere Partnerwerkstatt verschicken kannst.
Dort erfolgt die fachgerechte Reparatur mit abschließendem Rückversand an Dich.

1. Reparatur muss beim Hersteller durchgeführt werden
2. Beschaffung nicht gängiger Ersatzteile
3. Verzögerungen beim Versanddienstleister

Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Schäden ab, die Du einem anderen zufügst. Wenn Du Dein eigenes Gerät beschädigst, leistet die Haftpflichtversicherung nicht. Unsere Handy- und ElektronikSchutzbriefe decken Schäden an Deinen eigenen Geräten ab.

Sende Deine Frage gerne einfach an info@schutzgarant.de und wir antworten Dir schnellstmöglich.

FAQ Barmenia Fahrrad/E-Bike Versicherung

Einbruchdiebstahl:
Ist mein Fahrrad nicht über die Hausratversicherung abgesichert?

Das Fahrrad wird aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen. Dies kann z.B. ein Keller, eine Wohnung oder eine Garage sein.

Einfacher Diebstahl:
Das Fahrrad wird nicht durch einen Einbruch, sondern z. B. im öffentlichen Raum gestohlen (ohne dass es durch einen abgeschlossenen Raum geschützt ist). Zum Beispiel, wenn es in der Stadt an einem Fahrradständer angeschlossen ist. 

Bei den meisten Hausratversicherungen ist Ihr Fahrrad insbesondere gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, das Rad wird aus abgeschlossenen Räumen, wie einem Keller oder einer Garage gestohlen.

Möchte man, dass auch der sog. „einfache Diebstahl“ versichert ist, ist in der Regel ein zusätzlicher Abschluss einer „Fahrrad-Klausel“ nötig. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad außerhalb von abgeschlossenen Räumen, also auf der offenen Straße entwendet wird.

Hinzu kommt, dass in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Begrenzung in der Höhe der Entschädigung vereinbart ist. 

Schäden wie Verschleiß, Beschädigung bei Unfall oder ähnliches sind in der Hausratversicherung nicht enthalten.

Im Rahmen der Hausratversicherung wird oft nur für Diebstahl von bestimmtem losem Zubehör (nicht aber für Fahrradgepäck) geleistet, wenn es zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird. 

Der Diebstahlschutz der Barmenia Fahrrad-Versicherung leistet auch für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Fahrradgepäck (bis 1.000 EUR insgesamt für alle Teile, max. 300 EUR je Einzelteil bzw. max. 600 EUR je Kinder-/Tieranhänger und Tierkorb), auch wenn das Fahrrad selbst nicht gestohlen wird. 

Premium-Schutz: Fahrräder des Versicherungsnehmers sind ohne zusätzliche Entschädigungsgrenze für Einbruchdiebstahl und einfachen Diebstahl bis zur Hausrat-Versicherungssumme mitversichert.

Top-Schutz: Bei Einbruchdiebstahl ist das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausrat-Versicherungssumme versichert. Für den Fall des einfachen Diebstahls ist die Entschädigung auf 1 % der Hausrat-Versicherungssumme begrenzt. Diese Grenze kann aber gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages erhöht werden.

Basis-Schutz: Auch hier besteht im Fall eines Einbruchdiebstahls Versicherungsschutz für das Fahrrad bis zur vereinbarten Hausratversicherungssumme. Es besteht jedoch kein Schutz für einfachen Diebstahl. Dieser kann jedoch gegen einen Mehrbeitrag mit eingeschlossen werden.

Hinweis: Gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages kann auch ein Fahrrad-Kasko-Schutz in den Hausrat-Vertrag eingeschlossen werden.
Der Versicherungsumfang ist allerdings nicht so weitreichend wie der, der speziellen Fahrrad-Versicherung. Er umfasst folgende Schäden: Unfall, Sturz und Vandalismus. 

Der Versicherungswert des Fahrrades ist der Kaufpreis, der für das Fahrrad als Neuware bezahlt wurde. Das heißt, dass auch bei gebrauchten Rädern der ursprüngliche Neupreis, der Versicherungswert ist. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Wird das Fahrrad gestohlen oder zerstört, zahlen wir die Wiederbeschaffungskosten für ein neues Fahrrad. Das neue Fahrrad soll von der gleichen Art und Qualität sein, wie das bisherige Fahrrad. Wir leisten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. 

Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 20 %, wenn

  • bei Abschluss dieser Versicherung die Versicherungssumme korrekt angegeben wurde, 
  • eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt (z. B. auf Grund eines Preisanstiegs) und 
  • von Ihnen durch eine Rechnung nachgewiesen wird. 

Versichert werden können neu gekaufte und gebraucht gekaufte Fahrräder. Dabei ist es egal, ob das Fahrrad über einen Händler oder von einer Privatperson gekauft wird. Wichtig ist, dass man den Neupreis anhand einer Rechnung nachweisen kann.

Ja, Sie können auch ein geleastes Fahrrad versichern. 

Da im Schadensfall insbesondere der Kaufbeleg mit den Angaben über den Hersteller, die Marke, den Typ und die Rahmennummer des versicherten Fahrrades/E-Bikes benötigt wird, sollten Sie sich jedoch eine Kopie des Kaufbelegs aushändigen lassen. 

Bei Vereinbarung der Versicherungssumme ist zu beachten, dass der Käufer des Fahrrades/E-Bikes (z. B. der Arbeitgeber) möglicherweise Sonderrabatte erhalten hat, weil er ggf. mehrere Fahrräder/E-Bikes gekauft hat. Wird das Fahrrad/E-Bike gestohlen, so wird es bei einer Wiederbeschaffung eventuell nicht möglich sein, wieder solche Sonderkonditionen zu erhalten (weil z. B. dann nur ein einzelnes Fahrrad gekauft wird). Daher sollte als Versicherungssumme der unverbindliche Verkaufspreis (ohne Rabatte) vereinbart werden (denn die Versicherungssumme ist die Höchstleistungsgrenze).

Alle Fahrräder und Pedelecs/E-Bikes, die nicht kennzeichnungspflichtig, wie zum Beispiel, Rennräder, Mountainbike, Trekkingräder, Lastenräder, Hollandfahrräder mit und ohne Motor.

Nicht versicherbar sind folgende Fahrräder:

  • Velomobile/vollverkleidete Fahrräder;
  • Elektrofahrräder, für die eine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht;
  • Eigenbauten;
  • Dirt-Bikes;
  • gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten (wie Post-, Paket-, Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder Verleihfahrräder;
  • Fahrräder, die für Marketing- oder Verkaufszwecke eingesetzt werden wie „Foodbikes“ u. Ä., also solche, die für den Verkauf von Waren verwendet werden (Speisen, Getränke etc.) und mit entsprechenden Aufbauten/Anbauten ausgestattet sind (z. B. Küche, Spüle, Kühl-/Erhitzungsanlage, etc.)

Du musst das Fahrrad/den Anhänger jeweils durch ein Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn Du es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Diese Obliegenheit zur Sicherung des Fahrrades entfällt, sofern sich das Fahrrad in einem verschlossenen, nur dir zugänglichen Raum, Kellerraum, Garage oder Schuppen befand und das Fahrrad im Rahmen eines von Ihnen nachgewiesenen Einbruches gestohlen wurde. Gleiches gilt für die Aufbewahrung des Fahrrades in einem verschlossenen Kfz. Fahrradanhänger müssen ebenfalls mit einem Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert sein.

Für lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör oder Gepäck besteht Versicherungsschutz: 

  • Anhänger
  • Beleuchtung
  • Fahrradkompass
  • Fahrradkorb
  • Fahrradschloss
  • Fahrradtasche
  • Fahrradwimpel
  • Flickzeug
  • Helm
  • Hygieneartikel
  • Isomatte
  • Kartenhalter
  • Kartenmaterial
  • Kilometerzähler
  • Kindersitz
  • Kleidung
  • Klingel
  • Kochgeschirr
  • Luftmatratze
  • Luftpumpe
  • Reflektor
  • Regenschutzplane
  • Sattelkissen
  • Schloss
  • Schlafsack
  • Schleppstange
  • Spiegel,
  • Steckschutzblech
  • Tachometer (keine Multifunktionsgeräte oder Bordcomputer)
  • Trinkflasche
  • Werkzeug
  • Werkzeugtasche
  • Zelt

Wenn Du Änderungen zu deiner Versicherung vornehmen möchtest kontaktiere bitte unser Service Team unter
E-Mail:
service-sach-hu@barmenia.de oder Telefon: 0202 438-3686.

Wenn Du Änderungen zu deiner Daten vornehmen möchtest kontaktiere bitte unser Service Team unter 
E-Mail: service-sach-hu@barmenia.de oder Telefon: 0202 438-3686.

Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Du musst diesen Beitrag dann unverzüglich
(d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbeginn. Wann Du die weiteren Beiträge zahlen musst, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich,
vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. In der Regel erfolgt die Beitragszahlung durch Abbuchung von deinem Konto auf Grund eines uns zu erteilenden SEPA-Lastschriftmandates.

Melde den Schaden direkt online in unserem Online Formular. Du wirst Schritt-für-Schritt durch unseren einfachen und schnellen Reparaturanmeldeprozess geführt.

Zum Fahrrad & E-Bike Online Schaden Formular 

Die Rahmennummer kann an verschiedenen Stellen des Fahrrads angebracht sein, z.B. am Lenkerkopf, an der Sattelstütze usw.
In der Regel findet sich die Rahmennummer auch auf der Rechnung des Fahrradherstellers.

 

Ein E-Bike ist ein motorisiertes Fahrrad, dass auf Knopfdruck und ohne Tretunterstützung fährt. 

Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor, dass mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h fährt
(in Deutschland wird ein Pedelec oft als E-Bike bezeichnet). 

Ein S-Pedelec ist ein Fahrrad, dass mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h fährt. 

Versichert werden können bei uns Fahrräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h für die keine Zulassungspflicht besteht.
Das bedeutet: Benötigst Du ein Kennzeichen, ist ihr Fahrrad über unseren Tarif nicht versicherbar.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlst.

Ist die Mitversicherung des „Fahrrad-Kasko-Schutzes“ nach den Regelungen vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert, beginnt der Versicherungsschutz für Schäden durch Verschleiß nicht vor Ablauf der Wartezeit.

Während der bei Vertragsbeginn vereinbarten Vertragslaufzeit kannst Du den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres kannst Du den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Du kannst den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen.

Nein, für eine Entschädigung nach einem Schaden infolge von Verschleiß oder Akkuverschleiß ist immer das Fahrradalter von 5 Jahren die Begrenzung (das Alter errechnet sich vom Datum des erstmaligen Kaufs bei einem Händler).

Ja, so lange Sie im Schadenfall den Händlerkaufbeleg bzw. den Privatkaufvertrag im Original vorzeigen können.

Die Versicherungssumme wird zwischen dir und uns vereinbart. Sie soll bei neu erworbenen Fahrrädern dem Neuwert der versicherten Sache entsprechen. Versicherungswert ist der Kaufpreis der versicherten Sachen in neuwertigem Zustand (Neuwert). Dieser und damit der Versicherungswert setzt sich zusammen aus:

a) dem Kaufpreis des Fahrrades,
b) dem jeweiligen Kaufpreis jedes fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teils,
c) dem jeweiligen Kaufpreis jedes mit dem Fahrrad lose verbundenes Zubehörteils, soweit das Zubehörteil auf dem Händler-Kaufbeleg für das Fahrrad aufgeführt ist.

Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.

Schäden durch Verschleiß gelten als versichert, zum Beispiel wenn durch den täglichen Gebrauch die Fahrradkette reißt. Versicherungsschutz besteht solange das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist.

Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten, vom Verkäufer des Fahrrades als Neuware ausgestellte Rechnung (keine Gebrauchtfahrradrechnung) oder das von dir nachgewiesene Baujahr.

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